Altenkirchen - Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen. Das Jugendamt beruft sich auf ein Gutachten.
Aktualisiert am 25. März 2013 16:33 Uhr
Altenkirchen – Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen.