Neues Punktesystem für Verkehrsverstöße: Auch Fußgänger trifft es
Symbolbild: dpa
Das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Fußgänger. Verstöße, die Punkte für Fußgänger nach sich ziehen können, haben nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) in der Regel mit Alkohol oder Drogen zu tun.
Der Fußgänger, der vorsätzlich bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert, wird mit Punkten bestraft: Wie bisher ist dafür ein Punkt fällig. Wer sich als Fußgänger unerlaubt vom Unfallort entfernt, bekommt zwei Punkte. Bislang waren es sieben oder, bei milderer Strafe, fünf.