Satzung nimmt Grundstückseigentümer in die Pflicht
Seit ihrem Bestehen hält die Obstbaugenossenschaft „Am Bayersberg“ ein wachsames Auge darauf, dass die Anlage im Sinne ihrer satzungsmäßigen und im Grundbuch festgehaltenen Bestimmung genutzt wird. Darin heißt es unter anderem: „Der Eigentümer ist nicht berechtigt, irgendwelche Handlungen an seinem Grundstück vorzunehmen, welche den Betrieb der Obstanlage schädigen könnten.“ Die Mitglieder der Genossenschaft sind darüber hinaus verpflichtet, die Anlage wie auch die Bäume in gutem Zustand zu erhalten und zu diesem Zweck an gemeinschaftlichen Maßnahmen mitzuwirken. Nur wenige Male musste man sich mit Fällen „nicht berechtigter Nutzung des Geländes“ beschäftigen.
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Etwa 1958, als acht Parzellen für Geflügelzucht verwendet wurden. Letztlich einigte man sich und gab damit einer Betzdorfer Familie eine Lebensgrundlage. 1989 sorgte der Neubau eines Wohnhauses auf einer Parzelle für Kritik, weil nach Ansicht des Genossenschaftsvorstands die im Grundbuch vermerkten Baubeschränkungen „durch Einflussnahme der Kreisverwaltung und einiger politischer Kreise“ ...
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