Hilfe ist auf vielfältige Art möglich
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durch:
- menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat,
- Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie Hilfestellung im Umgang mit weiteren Behörden,
- Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen,
- Unterstützung bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat, unter anderem durch Hilfeschecks für eine frei wählbare anwaltliche beziehungsweise psychotraumatologische Erstberatung und für eine rechtsmedizinische Untersuchung,
- Übernahme von Anwaltskosten insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren sowie zur Durchsetzung von Ansprüchen nach Opferentschädigungsgesetz,
- Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen und finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen.