Das sagt die Kreisverwaltung
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Die Verbandsgemeinden ihrerseits wurden im Zuge dieser Überlegung gebeten, der Kreisverwaltung Vorschläge zur Zusammenlegung von Wahlbezirken zu unterbreiten. In der Praxis dürfte sich das vor allem in sehr kleinen Ortsgemeinden auswirken. Die Entscheidung über die Zusammenlegung liegt am Ende beim Wahlleiter für den Bundestagswahlkreis 197 bei der Kreisverwaltung Neuwied.