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1938: Die Reichspogromnacht
„Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums bringen. Bei Synagogenbränden darf keine Brandgefahr für die Umgebung entstehen.“ Es sollen so viele Juden festgenommen werden, wie in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können. In Hamm befiehlt der Amtsbürgermeister, dass die Hitler-Jugend des gesamten Amtes ...