Ahnemüllers Rausschmiss änderte die Landtagsregeln
Im Landtag führte der Rausschmiss von Jens Ahnemüller aus der AfD-Fraktion nicht nur zu einem Stühlerücken in den Ausschüssen. Wichtiger war es dem Parlament noch, die Mindestgröße für eine Fraktion auf fünf Mitglieder festzulegen. Die Reaktion kam schnell, für den Fall, dass nach Ahnemüller weitere Mitglieder die AfD-Fraktion verlassen – freiwillig oder zwangsweise.
Im Blick war vor allem Gabriele Bublies-Leifert (Kreis Birkenfeld), die Parteichef Uwe Junge als Kreischefin im Herbst entmachtet hatte und die sich mit ihm beim Landesparteitag heftige Wortgefechte geliefert hatte. Die Befürchtung war, dass Ahnemüller und Bublies-Leifert ohne Mindestgröße zu zweit eine neue Fraktion gründen – was sich vor allem finanziell lohnt. Denn einer Fraktion stehen Gelder zu – für Chefposten gar doppelte Bezüge samt Dienstwagen.
Im Fall Bublies-Leifert gibt es unterdessen nach der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht eine faustdicke Überraschung im Landtag: Nach dem Willen der Fraktion soll sie trotz aller Streitigkeiten wieder zur schriftführenden Abgeordneten im Landtag gewählt werden, damit sichtbar – den Präsidenten oder seine Vize flankierend – aufsteigen und die Abgeordnete Iris Nieland (Kreis Bad Dürkheim) ersetzen. us