Endgültiges Urteil: Geschasster AfD-Abgeordneter Ahnemüller scheitert mit Klage
Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September 2018 ausgeschlossen. Als Grund nannte sie wiederholte Kontakte und punktuelle Zusammenarbeit mit der rechtsextremistischen Szene. Der 57-Jährige wies eine Kooperation in einer mündlichen Verhandlung vor dem VGH am 29. Januar zurück.
Das höchste Gericht des Landes urteilte, der Fraktionsausschluss sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Ahnemüller sei von der AfD zweimal abgemahnt worden und sei rechtzeitig vor der Abstimmung in der Fraktion über seinen Rauswurf informiert worden, um noch Stellung nehmen zu können.
Die AfD-Fraktion habe einen erheblichen Spielraum bei der Entscheidung, wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses und eines öffentlichen Ansehensverlustes ein Mitglied auszuschließen. Ahnemüller konnte laut VGH die Vorwürfe der Fraktion nicht überzeugend zurückweisen. Diese habe bei seinem Rauswurf nicht rein willkürlich gehandelt. dpa