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Montabaur

Wegen Einzelhandelskonzept: Apotheke am Stadtrand soll die Ausnahme bleiben

Von Thorsten Ferdinand
Zentrenrelevante Waren dürfen in Montabaur eigentlich nicht außerhalb des Stadtzentrums verkauft werden. Abweichungen wie der Edeka-Markt im Quartier Süd sollen laut Stadtrat die Ausnahme bleiben.
Zentrenrelevante Waren dürfen in Montabaur eigentlich nicht außerhalb des Stadtzentrums verkauft werden. Abweichungen wie der Edeka-Markt im Quartier Süd sollen laut Stadtrat die Ausnahme bleiben. Foto: Thorsten Ferdinand

Rund um das Montabaurer Krankenhaus und das benachbarte Behördenzentrum dürfen auch künftig keine zentrenrelevanten Waren verkauft werden, ausgenommen ist lediglich die Apotheke im bereits genehmigten Fachärztezentrum. Diesen Beschluss hat der Montabaurer Stadtrat kurz vor dem Jahreswechsel gefällt und damit für reichlich Zoff in dem kommunalpolitischen Gremium gesorgt.

Lesezeit: 2 Minuten
Vertreter der FWG-Fraktion und der Fraktion Bürger für Montabaur (BfM) warfen der CDU-Ratsmehrheit vor, bei Genehmigungen mit zweierlei Maß zu messen. Bestimmte Investoren erhielten Sonderrechte, mit denen die Stadt ihr eigenes Einzelhandelskonzept untergrabe, lautete im Kern der Vorwurf der Kritiker. Anlass der Diskussionen war der Bebauungsplan Behördenzentrum, mit dem die Stadt ...
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Ein Kommentar von Thorsten Ferdinand: Konzept muss überarbeitet werden

In Montabaur dürfen bestimmte Waren nur im Stadtzentrum verkauft werden – zum Beispiel Schreibwaren oder Arzneimittel. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesem Konzept. Zu nennen ist hier nicht nur die umstrittene Apotheke im neuen Ärztehaus.

Schon in der Vergangenheit wurde erlaubt, dass sich mit dem Edeka-Markt ein Vollsortimenter im Stadtteil Quartier Süd ansiedelt. In der Alleestraße, die ebenfalls außerhalb des Stadtzenrums liegt, wurden ein Schreibenwarenhandel und ein Sanitätshaus zugelassen. Außerdem soll in Allmannshausen womöglich ein weiterer Vollsortimenter des Rewe-Konzerns entstehen. Man kann das Einzelhandelskonzept der Stadt für sinnvoll oder für veraltet halten – für beide Positionen gibt es gute Argumente. Die aktuelle Ausnahmen-Politik, die nur politisch gewünschte Abweichungen ermöglichen soll, wird nach meiner Meinung auf Dauer allerdings nicht funktionieren. Sobald jemand dagegen klagt, könnte die Regelung juristisch gekippt werden, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Stadt täte gut daran, ihr Konzept zu überarbeiten, damit künftig wieder gleiche Regeln für alle gelten.

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