In Montabaur dürfen bestimmte Waren nur im Stadtzentrum verkauft werden – zum Beispiel Schreibwaren oder Arzneimittel. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesem Konzept. Zu nennen ist hier nicht nur die umstrittene Apotheke im neuen Ärztehaus.
Schon in der Vergangenheit wurde erlaubt, dass sich mit dem Edeka-Markt ein Vollsortimenter im Stadtteil Quartier Süd ansiedelt. In der Alleestraße, die ebenfalls außerhalb des Stadtzenrums liegt, wurden ein Schreibenwarenhandel und ein Sanitätshaus zugelassen. Außerdem soll in Allmannshausen womöglich ein weiterer Vollsortimenter des Rewe-Konzerns entstehen. Man kann das Einzelhandelskonzept der Stadt für sinnvoll oder für veraltet halten – für beide Positionen gibt es gute Argumente. Die aktuelle Ausnahmen-Politik, die nur politisch gewünschte Abweichungen ermöglichen soll, wird nach meiner Meinung auf Dauer allerdings nicht funktionieren. Sobald jemand dagegen klagt, könnte die Regelung juristisch gekippt werden, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Stadt täte gut daran, ihr Konzept zu überarbeiten, damit künftig wieder gleiche Regeln für alle gelten.