Dunkle Wolken am Zeller Hamm. Hier soll der Ferienpark entstehen. Die Argumente von Befürwortern und Gegner gehen weit auseinander.Foto: Kevin Rühle
Wegen formeller Fehler ist und bleibt der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum Bau eines Jachthafen zwischen Zell und Briedel rechtswidrig. Das steht seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, keine Berufung des Investors gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zuzulassen, fest. Doch ohne Hafen wird es auch keinen Ferienpark Marina Weingarten geben. Wie reagieren Befürworter und Gegner des Projekts auf den Gerichtsbeschluss? Vor allem jene, die Grundstücke im Plangebiet besitzen? Die RZ hat sich umgehört.
Lesezeit: 3 Minuten
Rund 200 Ferienhäuser und ein Sportboothafen mit 130 Liegeplätzen – so sieht die Vision der Projektgesellschaft Marina Weingarten Zell und des niederländischen Investors John van der Voort für den Zeller Hamm aus. Das Gelände auf der linken Moselseite zwischen Zell und Briedel ist derzeit noch überwiegend mit Reben bepflanzt. Der ...
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