Muss denn wirklich alles immer bis ins Kleinste vorgeschrieben und reglementiert werden? Diese Frage drängt sich auf, wenn man die neue Verordnung für Planwagenfahrten liest.
Der Hauptgrund sind offenbar vereinzelte Ballermann-Exzesse hoch auf dem Winzerwagen. Aber warum greift man nicht zielgenau dort ein, wo es solche Missstände gehäuft gibt, sondern nimmt gleich wieder alle in den Schwitzkasten?
Mal abgesehen davon: Wo hört noch tolerierbare Feierstimmung unter Alkoholeinfluss auf und wo beginnt Ballermann-Proletentum? Und wer entscheidet das? Ballermann kann im Übrigen überall sein.
Gibt es also demnächst – natürlich nur zur Sicherheit – auch neue Regelungen für öffentliche Weinproben und Weinfeste? Oder noch zugespitzter: Ist nicht der Weintourismus insgesamt ein einziges Sicherheitsrisiko? Die Winzer und Landwirte ärgern sich zu Recht auch darüber, dass sie in den Prozess bis zur Verordnung – mal wieder – nicht einbezogen wurden.
Und das, obwohl sie sich bisher darauf verlassen konnten, in Wirtschaftsminister Volker Wissing und seinem Staatssekretär Andy Becht starke Fürsprecher zu haben. Vielleicht gelingt mit ihrer Hilfe ja doch noch die notwendige Schadensbegrenzung.
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