Zur Notwendigkeit der Brückenbaumaßnahme teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Folgendes mit.
Im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz von 2008 sei der Ausbau der Verbindung zwischen der A 560 und der A 3 in Nordrhein-Westfalen sowie der A 45 in Hessen über den Streckenzug B 8 – B 265 – B 414 als großräumige West-Ost-Achse vorgesehen.
Nach derzeit gültigen Richtlinien werde der Streckenzug als großräumige Verbindung in die Kategorie Fernstraße eingestuft und eine Pkw-Fahrgeschwindigkeit von 80 bis 90 km/h als Zielgröße angestrebt. Da der Streckenabschnitt in Rheinland-Pfalz zwischen den Landesgrenzen teilweise sehr unterschiedliche Ausbaustandards besitze, stehe im Zuge dieser Baumaßnahme der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens unter besonderer Berücksichtigung einer einheitlichen Streckencharakteristik im Vordergrund.
Aufgrund der Zustandsnote 2,8 und von Tragfähigkeitsdefiziten plane der LBM den Ersatzneubau der Brücke bei Hachenburg/Nister. Die rund 50 Jahre alte Brücke entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen, eine Verbreiterung im Zuge einer Tragwerksertüchtigung sei aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll. red