Laut einer Informationsbroschüre des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel gibt es klare Richtlinien für die Vergabe der Buskonzessionen:
„Die dem ÖPNV-Konzept Nord zugrunde liegenden Ansprüche an Angebot und Qualität – also den Verkehr der Zukunft – werden durch ein strukturiertes Vergabeverfahren realisiert. Dieses basiert auf einer Leistungsbeschreibung, die alle wesentlichen Anforderungen an den Verkehr definiert und von den Unternehmen so ausgeführt werden muss. Dabei sind immer auch die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes zu beachten. Ist ein Unternehmen der Auffassung, diese Anforderungen eigenwirtschaftlich erbringen zu können, kann es beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) einen Antrag stellen. Eigenwirtschaftlich heißt hier, dass Fahrgeldeinnahmen, bestimmte gesetzliche Ausgleichsleistungen (beispielsweise für ermäßigte Tarife im Schülerverkehr) und sonstige Einnahmen die Betriebskosten decken. Wenn die definierten Anforderungen in der Vorabbekanntmachung erfüllt werden und kein anderes Unternehmen sich für den Betrieb des Bündels interessiert, stimmt der LBM dem Antrag zu und das Verkehrsunternehmen erhält die Konzession zum Betrieb des Bündels. Bekunden mindestens zwei Unternehmen Interesse, kommt es zu einem Genehmigungswettbewerb. Der LBM bewertet dann anhand eines Kriterienkatalogs die jeweiligen Anträge. Zu den Kriterien gehören beispielsweise die Anzahl der täglichen Fahrten, die Taktfrequenz oder die Fahrzeugqualität. Das Unternehmen mit dem besseren Angebot erhält die Konzession.“ vb