Weingarten: Bund soll alle Testkosten der Kommunen tragen
Der Bund wird den kommunalen Gesundheitsämtern weiter nur 15 Euro für diejenigen Corona-Tests, die nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, zahlen. Dafür übernimmt er die Kosten für Testzentren, die von den Kassen nicht gedeckt werden. So die Antwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an MdB Joe Weingarten (SPD). Weingarten hatte sich nach einem Gespräch mit Kreisbeigeordnetem Hans-Dirk Nies (SPD) an Spahn gewandt. Nies hatte am Beispiel des Bad Kreuznacher Testzentrums dargelegt, dass die
15 Euro Erstattung für das Gesundheitsamt nicht kostendeckend sind. Nies Forderung sei nachvollziehbar, so Weingarten: „Dem öffentlichen Gesundheitsdienst in den Städten und Kreisen sollten die tatsächlichen Testkosten erstattet werden.“ Dazu das Bundesgesundheitsministerium: Mit Inkrafttreten einer neuen Testverordnung am 15. Oktober 2020 bleibe die Vergütung pro Test unverändert. Allerdings gehöre zur Neuregelung, dass das Kreisgesundheitsamt alle Kosten für Bau und Betrieb von Teststationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann. Davon ausgenommen: die Personalkosten. mz