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Bad Kreuznach

Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze erhalten: Zehn Fragen und Antworten zum Thema

Arbeitsamt
Foto: Jens Kalaene/dpa

Sind Arbeitsausfälle wegen des Coronavirus mit einem Entgeltausfall für Unternehmen und Beschäftigte verbunden, kann dies zum Teil mit Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Diese Leistung dient so zur Absicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Rückwirkend zum ersten März hat die Bundesregierung die Regelungen zur Kurzarbeit erweitert.

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Die Arbeitsagentur hat frühzeitig mit Beratungen auf der Grundlage der gesetzlichen Neuerungen begonnen, der Bedarf ist hoch. Mehr als 300 Anfragen konnten bereits telefonisch beantwortet werden. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen immer mehr Unternehmen in unserer Region. Um wirtschaftliche Einbußen und Auftragsrückgänge abzufedern, sind derzeit sehr viele Betriebe stark an ...