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Kreis Bad Kreuznach

Kreuznacher Landrätin erklärt den Kirchen Corona-Regelungen: Bis zu 200 Gläubige bei Gottesdiensten im Freien möglich

Corona gibt die Organisation der Liturgie vor: Die Gotteshäuser in Stadt und Kreis, hier die Bad Kreuznacher Heiligkreuz-Kirche, werden an Weihnachten 2020 nicht so gut gefüllt sein wie in normalen Zeiten.  Foto: Josef Nürnberg
Corona gibt die Organisation der Liturgie vor: Die Gotteshäuser in Stadt und Kreis, hier die Bad Kreuznacher Heiligkreuz-Kirche, werden an Weihnachten 2020 nicht so gut gefüllt sein wie in normalen Zeiten. Foto: Josef Nürnberg

Zu den bevorstehenden Weihnachtsgottesdiensten hat Landrätin Bettina Dickes am Freitagnachmittag ein Informationsschreiben an die kirchlichen Institutionen im Kreis Bad Kreuznach verschickt; dem zugrunde liegt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

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„Auch wenn die aktuelle Verordnung nicht bis zum heiligen Abend gültig ist und  dementsprechend noch Änderungen möglich sind, wollten wir Ihnen damit ein maximal mögliches Maß an Planungssicherheit geben“, schreibt die Landrätin, „schlussendlich können wir natürlich noch keine definitive Aussage machen.“  Nach der Veröffentlichung gab es von den Kirchengemeinden viele Rückmeldungen, ...