Die Bosenheimer sehen einer gerichtlichen Klärung im Falle eines Schließungsbeschlusses des Stadtrats zum Bosenheimer Bad gelassen entgegen. Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Ortsbeirat juristisch berät, bestärkt sie in dieser Haltung. Auch er ist der Auffassung, dass der Eingemeindungsvertrag von 1969 gültig bleibt, eine einseitige Aufkündigung durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand hat. Annegret Euler und Manfred Schäfer (beide Faire Liste) würden es sogar begrüßen, wenn es zu einer Klage käme. Schäfer sagte: „Ich bin für eine klare Entscheidung vor Gericht.“ Annegret Euler erhofft sich davon, „ein für alle Mal zu klären, ob das Bad eine freiwillige oder Pflichtaufgabe ist“.
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Da hatte Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer keinen leichten Stand, als sie einen Tag vor der entscheidenden Stadtratssitzung im Bosenheimer Ortsbeirat für ihr Perspektivpapier und Modell zur Weiterführung des Bades warb und sich über die Position des Ortsbeirates informierte: Zustimmung zum Stiftungsmodell oder Klageweg – so lauten die ...
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