Wartezeiten belasten alle
Menschen, die sich an den Arbeitskreis Asyl wenden, sind zuvor bei Behörden oft auf Schwierigkeiten gestoßen. Wenn ein afghanischer Staatsbürger Hilfe sucht beim Arbeitskreis, weil von ihm für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ein B 1-Deutschkurs verlangt wird, obwohl er längst einen deutschen Hauptschulabschluss hat und eine Ausbildung nachweisen kann, lässt das aufhorchen.
Der eingeschaltete Arbeitskreis kann zwar erreichen, dass diese Bedingung zurückgenommen wird. Doch der Mann muss fünf Monate warten, bis er seinen Antrag abgeben darf. Entschieden ist dann immer noch nichts.
Ein schnelles, transparentes und kostengünstiges Verfahren sieht anders aus – und es würde die Nerven aller schonen, auch die der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Ihre Tätigkeit ist oft belastend, siehe die versuchte Abschiebung der armenischen Familie. Umso wichtiger ist, dass ihre Arbeitsbedingungen auf den Prüfstand kommen. Davon würden alle profitieren.
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