Kreis und Stadt Neuwied überweisen Millionen an Alleinerziehende: Wenn der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt
Von Simone Funke
Wir werden das Kind schon schaukeln? Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, können Alleinerziehende mit der Redensart nicht viel anfangen.Foto: dpa
Wer ein Kind allein erzieht, hat Anspruch auf Unterhalt, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann. In dem Fall springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Die Verwaltung dieser Leistung ist für die Jugendämter in Stadt und Kreis Neuwied ein bürokratischer Kraftakt. Sie zahlen das Geld nicht nur aus, sie fordern es auch von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurück. Dabei bekommen sie es auch mit Unterhaltsprellern zu tun – die nicht zahlen wollen.
Lesezeit: 3 Minuten
Die Zahlen: Eine Antragsflut rollte 2017 auf die Ämter zu, nachdem durch das geänderte Unterhaltsvorschussgesetz deutlich mehr Alleinerziehende Anspruch auf die Leistung hatten. Zuvor gingen aus dem Kreis jährlich zwischen 200 und 300 neue Anträge ein. 2017 waren es 695. Insgesamt verwaltet der Kreis derzeit 1684 Fälle. Mehr als 2,5 ...
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Vor dem 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Mit der Reform wurden diese Begrenzungen aufgehoben. Heute wird der Vorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewährt.
So viel Vorschuss erhalten Alleinerziehende pro Kind:
für 0- bis 5-Jährige: 160 Euro
für 6- bis 11-Jährige: 212 Euro
für 12- bis 17-Jährige: 282 Euro. Der Staat zahlt,
wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise für den Unterhalt aufkommt.