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Cochem

Ganz schön frech: Konten der Eltern geplündert

In einer Schöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem ist eine 57-jährige Angeklagte wegen Untreue im schweren Fall zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau hat gestanden, im April 2011 von den Konten ihrer Eltern mit einer Vorsorgevollmacht, jedoch ohne deren Wissen insgesamt mehr als 75.000 Euro abgehoben und die Konten danach aufgelöst zu haben.

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Von Brigitte Meier Aufgefallen war die Transaktion dem gesetzlichen Betreuer des inzwischen verstorbenen Ehepaars, das zur Tatzeit in einem Seniorenheim lebte. Der Anwalt der Angeklagten berichtete, dass diese bereits rund 23.500 Euro als Pflegekosten an das Seniorenheim zurückgezahlt hat. Mittlerweile wurde auch das Haus der Eltern verkauft, wobei der Erlös an ...