Wenn Flüchtlinge krank sind, greift das Asylbewerberleitungsgesetz: "Es sieht nur eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen vor. Dem Arztbesuch muss derzeit meist noch ein Besuch beim Sozialamt, das die Kosten der medizinischen Versorgung trägt, vorausgehen.
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Hier beantragt und erhält der Patient einen Berechtigungsschein, der ihn zum Aufsuchen eines Arztes befugt. Um einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, setzt sich das Land daher für die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende nach dem Vorbild Bremens ein. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung haben Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ...
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