Angeklagter vor Amtsgericht Altenkirchen geständig: Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos
Von Beate Christ
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Altenkirchener Amtsgericht hat der 50-jährige Angeklagte all seine ihm vorgeworfenen Taten gestanden. „Es macht auch keinen Sinn, das zu bestreiten“, so sein Anwalt. Dem Mann aus Altenkirchen wurde zur Last gelegt, zwischen September 2017 und März 2019 in vier Fällen über den PC beziehungsweise sein Smartphone eindeutig kinderpornografische Bilddateien versandt und heruntergeladen zu haben. Dafür kassierte er nun eine Haftstrafe von neun Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe.
Lesezeit: 2 Minuten
Bei der Suche nach Musikdateien über das Datenaustauschprogramm „eMule“ sei der Mann eher zufällig auf die kinderpornografischen Bilder aufmerksam und neugierig geworden. Beim Betrachten der Kinder, die alle deutlich unter 14 Jahre alt und in eindeutigen Situationen mit Erwachsenen und untereinander abgebildet waren, blieb es nicht. Der Mann speicherte die ...
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