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Ahrweiler
Schadsoftware für Internetkriminelle: Star-Hacker muss nicht ins Gefängnis
Der 22-jährige Internetkriminelle, der weltweit mehr als 4600 Kunden mit einer von ihm programmierten Schadsoftware belieferte, wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert.
Als Auflage beorderte das Gericht dem jungen Mann einen Bewährungshelfer an die Seite. Als mahnende ...