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Koblenz
Heroin statt Rosen: Floristin (53) dealte mit Drogen
Jetzt hat sie das Koblenzer Schöffengericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Richterin Nadja Straub sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Heroin ist ein Teufelszeug. Eigentlich käme eine Bewährung nicht in Betracht." Doch die Floristin überraschte das Gericht - mit ihrem Geständnis, mit ihrem Auftreten, mit ihrer Geschichte. Auch der Staatsanwalt resümierte: "Das ...