Ummelden ist Pflicht: Wer die Frist versäumt, muss zahlen
Von Katharina Demleitner
SymbolbildFoto: dpa
Wer umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt den neuen Wohnort mitteilen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. Diese Regelungen enthält das bundesweit geltende Meldegesetz, das seit November 2015 die zuvor geltenden Länderbestimmungen ersetzt. Wer die Fristen versäumt oder sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Die RZ hat nachgefragt, ob sich Mieter in der Region an die Vorschriften halten.
Lesezeit: 2 Minuten
Rund 7000 Euro mussten säumige Melder 2018 an Verwarnungs- und Bußgeldern in Koblenz zahlen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das allerdings keine Steigerung, berichtet Stadtsprecher Thomas Knaak. In der Regel verhängt die Meldebehörde Verwarnungsgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit bis zu einer Höhe von 55 Euro. „Bei Bußgeldern sind Beträge von ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.