Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Teile der seit 2009 geltenden Verschonungsregeln für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss bis Mitte 2016 eine Neuregelung schaffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil unter dem Aktenzeichen 1 BvL 21/12.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserer Berliner Korrespondentin Birgit Marschall
Was genau hat das Verfassungsgericht entschieden?
Das Gericht stieß sich vor allem an der "exzessiven" Ausnutzung der Verschonungsregeln für Firmenerben. Durch sie hätten Firmenerben im Jahr 2012 fast 40 Milliarden Euro an Steuern gespart, während der Fiskus insgesamt nur 4,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer eingenommen hat, ...
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