Karlsruhe/Brüssel

Kleine Parteien mit größeren Chancen: Gericht kippt 3-Prozent-Hürde

Aufmacher Foto: dpa

Kleine Parteien haben schon bei der Europawahl im Mai größere Chancen auf den Einzug ins Parlament. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die 3-Prozent-Hürde bei Europawahlen ersatzlos gestrichen. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, urteilten die Richter.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

CDU/CSU, SPD und die Grünen warnten nach der Entscheidung vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments. Zahlreiche Kleinparteien sprachen hingegen von einer Stärkung der europäischen Demokratie.

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) bedauerte die Entscheidung. „Ich nehme sie mit Respekt entgegen, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte“, teilte er mit. Die demokratischen Parteien seien nun noch mehr gefordert, einen engagierten Wahlkampf zu führen. „Jetzt kommt es darauf an, dass wir für die Europawahl im Mai so mobilisieren, dass möglichst keine extremistischen Parteien ins Europaparlament einziehen.“

Das Verfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende 5-Prozent-Klausel bei den Europawahlen gekippt. Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag als Reaktion darauf die 3-Prozent-Klausel. Dagegen hatten 19 Gruppierungen geklagt – von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.

Im Mittelpunkt des jetzigen Urteils stand wie 2011 die Frage, ob die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments nur mit Sperrklausel aufrechterhalten werden kann. „Das ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall“, sagte Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle. Zwar könne sich das in Zukunft ändern – etwa, wenn das Europaparlament ähnlich wie der Bundestag eine stabile Mehrheit für Wahl und Unterstützung einer Regierung brauche. Aber bis dahin gelte der Grundsatz: „Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.“