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Bad Kreuznach
Kopie von Schläger darf weiterhin Kirmesveranstaltungen besuchen
Kneipengänge waren zwar erlaubt, doch durfte er dort keinen Alkohol trinken. Es war gerade diese Auflage, die den jungen Mann dazu veranlasste, in Berufung zu gehen. Jetzt wurde diese Thematik vor dem Kreuznacher Landgericht erneut erörtert.
Ihren Mandanten lobte die Verteidigung dort in höchsten Tönen. Im Beruf sei er zuverlässig, zugänglich ...