Islamisches Opferfest: Höhepunkt der Wallfahrt
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Durch das Schächten, dem Schnitt durch die Kehle des Tieres, soll es vollständig ausbluten. Nach Auffassung der Gläubigen wird das Tier durch eine Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch ungenießbar. In Deutschland ist das rituelle Schlachten nur mit einer Ausnahmegenehmigung und einer kurzen elektrischen Betäubung unter Aufsicht eines Amtstierarztes erlaubt. jdl