Ehegatten-Splitting: Viele Länder haben längst reagiert

Berlin/Rheinland-Pfalz – Rollt mit einer Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Paare auf den Staat eine neue Kostenlawine zu? Zuletzt wurden 34 000 eingetragene Lebenspartnerschaften gezählt. Der Berliner Steuerrechtsexperte Frank Hechtner geht daher von etwa 44 Millionen Euro aus, wenn man einen mittleren Splittingeffekt von rund 1300 Euro im Jahr unterstellt.

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Der sei bei Ehepaaren üblich. Die meisten Bundesländer haben schon vor dem Karlsruher Urteil reagiert und die Entscheidungen ihrer Finanzgerichte zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften bereits berücksichtigt – auch Rheinland-Pfalz.

Im Sommer 2012 hieß es, dass in 14 Ländern, auch in Rheinland-Pfalz, der Vollzug eines Steuerbescheids ausgesetzt wird, wenn eingetragene Lebenspartner auf Ehegattensplitting klagen und gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch erheben. Zudem wurden in 13 Ländern lesbische und schwule Paare auf Wunsch in eine der Steuerklassen eingeteilt, die dem Splitting entspricht. Das war auch im Land möglich – immer mit dem Risiko, Geld nachzuzahlen, wenn Homo-Paaren nicht höchstrichterlich das Splitting zugestanden wird.

Das Bundesfinanzministerium hatte es den Ländern überlassen, Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Der Bund hielt wegen des zu erwartenden Urteils eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung für nicht erforderlich.

Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft können beim Finanzamt jetzt überall die Zusammenveranlagung beantragen. „Die Finanzverwaltung muss die Zusammenveranlagung nun berücksichtigen“, sagte Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Das Urteil ist aus Sicht der Steuerrechtsexpertin aber nicht nur für aktuelle Steuerbescheide relevant, sondern auch für zurückliegende Steuerjahre, für die bisher nur vorläufige Bescheide ergangen sind. Denn das Gericht verlangte, dass die Gesetze zum Ehegattensplitting rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden.

Davon könnten auch Lebenspartner profitieren, deren Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind, erläuterte Isabell Klocke. „Sie müssen eventuell einfach abwarten, was der Gesetzgeber macht.“ Ob sich die Zusammenveranlagung lohnt und zu einer Steuerentlastung führt, können die meisten Computerprogramme zur Erstellung der Steuererklärung berechnen. us/dpa