Debeka-Chef: Bürgerversicherung wäre verfassungswidrig
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Mit guten Aussichten: „Denn eine Bürgerversicherung wäre verfassungswidrig“, sagte Debeka-Chef Uwe Laue unserer Zeitung. Zentraler Hebel einer solchen Verfassungsbeschwerde sind für Laue die milliardenschweren Altersrückstellungen, die nicht in die Bürgerversicherung übertragbar seien.
Der Debeka-Chef befürchtet bei einer Reform den Verlust Hunderter Jobs allein in Koblenz. Laue verriet auch, wie hoch sein eigener Vollbetrag bei der Debeka ist: 417 Euro. Christian Kunst