Tätowierungen verbotener Symbole und Kennzeichen im sichtbaren Körperbereich
Dabei handelt es sich um verbotene Symbole und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit rechtsextremistischem Bezug am Hinterkopf und Nacken. Weitere Tätowierungen befanden sich an Schienbein und Brust.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wurde er an seine Wohnanschrift entlassen.
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Stefan Döhn
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