Auf unsicheren Beinen bewegt sich eine verängstigt wirkende Frau in den Verhandlungssaal des Amtsgerichts Cochem und setzt sich neben ihren Verteidiger auf die Anklagebank. Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft der 57-Jährigen vor, die sich „wie ein Häufchen Elend“ an ihre Gehhilfe klammert. Die Angeklagte soll ihre Vermieterin und deren Sohn mit einem Pfefferspray vorübergehend außer Gefecht gesetzt haben, als diese ihre Wohnung betraten.
Lesezeit: 2 Minuten
Von Brigitte Meier
Das Gericht hat zu klären, ob der Pfeffersprayangriff tatsächlich Körperverletzung war oder doch Notwehr, und ob die Vermieterin sich möglicherweise wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hat. Das ist kompliziert, wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellt. Denn bereits bei der Frage, ob "der Tatort" tatsächlich in der rechtmäßig gemieteten ...
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