Das Landgericht Bonn muss das Verfahren neu aufrollen. Das hat der BGH entschieden.Foto: Rühle
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Bonn gegen einen Modelagenten von der Mosel teilweise aufgehoben. Das Oberste Strafgericht bemängelt Rechtsfehler, Beweisanträge seien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Das Landgericht hatte den Modelagenten unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Jetzt muss sich eine andere Kammer des Falls erneut annehmen. Gleichzeitig läuft noch das Verfahren gegen den Moselaner vor dem Cochemer Amtsgericht.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Kevin Rühle
Die Entscheidung des BGH könnte großen Einfluss auf weitere Verfahren haben, die dem Modelagenten bevorstehen. Denn in vielen Punkten wurde die Revision verworfen, unter anderem die Entscheidung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in vier Fällen. "Die Verurteilung ... zeigt keinen Rechtsfehler auf", heißt es in der ...
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