Unter Verdacht: Ein Notar aus dem Kreis MYK soll die Kapitalerhöhung einer GmbH absichtlich falsch beurkundet haben.Foto: dpa
Schwerer Verdacht gegen einen Notar aus dem Kreis Mayen-Koblenz: Der Jurist, dessen Hauptaufgabe das korrekte Beurkunden oder Beglaubigen ist, soll die Kapitalerhöhung einer GmbH absichtlich falsch beurkundet haben. Darum erließ das Amtsgericht Koblenz 2015 gegen ihn einen Strafbefehl wegen mittelbarer Falschbeurkundung (110 Tagessätze). Er legte Einspruch ein, muss sich jetzt wohl vor Gericht verantworten. Wenn er verurteilt wird, droht ihm das berufliche Aus.
Lesezeit: 2 Minuten
Das Justizministerium in Mainz hat die vorläufige Amtsenthebung des Notars angeordnet. Er darf derzeit keine Amtsgeschäfte mehr ausüben. Sein Notariat wird seit 21. November 2016 von einem Notarassessor verwaltet.
Kaum zu glauben: Auch der Amtsvorgänger des Notars musste sich vor Gericht verantworten. Er gab 2011 zu, 43.500 Euro einer Stiftung genutzt ...
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