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Limburg/Lahnstein
Lahnsteiner Anwalt kämpft um sein Recht
Der Antrag auf Aufhebung beruht nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft auf rein formalen Gründen, da nach Auffassung der Behörde eine Zuständigkeit der Limburger Gerichte „weder durch den Tatort noch durch den Erfolgsort zu begründen war“. Eine Aussage über die Frage der materiellen Strafbarkeit des Verhaltens des Rechtsanwaltes sei hierdurch hingegen nicht ...