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Limburg
Nach 49 Jahren Ehe: Mann erschlägt seine pflegebedürftige Frau
So weit liegen Staatsanwaltschaft und Landgericht beim Strafmaß selten auseinander. Nachdem der Vertreter der Anklage gegen einen 75-jährigen Rentner wegen Mordes eine lebenslange Haft gefordert hatte, verhängte die Schwurgerichtskammer eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zulässig.
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