BGH hebt Urteil gegen Kreuznacher „Maskenmann“ auf
Der „Maskenmann“ darf wohl auf eine geringere Haftstrafe hoffen: Mit einem Beschluss vom 18. August hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach über den Angeklagten, der als „Jigsaw-Killer“ bekannt geworden war, aufgehoben.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Dominic Schreiner
Jetzt muss also das Strafmaß voraussichtlich im Februar neu verhandelt werden, der Schuldspruch selbst ist und bleibt rechtskräftig.
Am 16. Dezember vergangenen Jahres hatte die Schwurgerichtskammer in Bad Kreuznach unter dem Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer einen damals 21 Jahre alten Mann wegen gefährlicher Körperverletzung nach ...
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