Festsetzung gilt: Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ ist jetzt offiziell
SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis schreibt dazu: „In einem sehr umfangreichen Verfahren konnten wir sicherstellen, dass für die Menschen in der Region um Bad Marienberg ihr Trinkwasser bewahrt bleibt und vor Beeinträchtigungen geschützt ist.“ Aus dem Stollen werden rund 50.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt. Die 1000 Einwendungen, so die SGD Nord weiter, seien größtenteils ähnlichen Inhalts gewesen. Diese hätten sich vor allem gegen die Ausdehnung des Schutzgebietes, die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit sowie gegen Einschränkungen der privaten, landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungen gerichtet. Darüber hinaus wurden Mehrkosten durch Auflagen bei künftigen Baumaßnahmen sowie eine Wertminderung der Grundstücke befürchtet.
Online-Konsultation stieß auf Kritik
Die Erörterung fand in Form einer Online-Konsultation statt. Daran hatte es jedoch massive Kritik von Bürgern gegeben, die ein Verfahren in Präsenz vorgezogen hätten (wir berichteten). Im Verlauf der Online-Konsultation seien einige Verbote abgemildert, angepasst und konkretisiert worden, berichtet die SGD Nord.
So seien etwa die Ausnahmen vom Verbot des Umgangs und des Transports wassergefährdender Stoffe ausgedehnt und landwirtschaftliche Sperrzeiten für Düngung, Beweidung und Feldbearbeitung minimiert worden. Oberirdische Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe seien weiterhin zulässig. Auch dürften nach wie vor Veranstaltungen stattfinden – unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Abwasser- und Abfallentsorgung. „Letztendlich ergab die Prüfung, dass die vorgesehenen Verbote keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte Dritter darstellen, weshalb das Schutzgebiet festgelegt werden konnte“, so die SGD Nord.
Die Rechtsverordnung ist im Internet unter https:// s.rlp.de/MHCmQ einsehbar.