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Hünfelden

Windräder und Flugverkehr: Darum dürfen im Kirberger Wald große Anlagen gebaut werden

Von Petra Hackert
Zu den drei Windkraftanlagen im Hünfeldener Bürgerwindpark im Kirberger Wald sollen 2027/2028 vier weitere hinzukommen.  Foto: Petra Hackert
Zu den drei Windkraftanlagen im Hünfeldener Bürgerwindpark im Kirberger Wald sollen 2027/2028 vier weitere hinzukommen. Foto: Petra Hackert

Drei Windkraftanlagen liefern seit 2020 im Hünfeldener Bürgerwindpark im Kirberger Wald Strom. 2027/28 sollen die nächsten vier hinzukommen – größer und effektiver als die bisherigen.

Lesezeit: 3 Minuten
Eine wesentliche Änderung: Seit Sommer 2020 hat die Deutsche Flugsicherung ihre Berechnungsformel angepasst, mit der die Auswirkungen (Störungen) der Anlagen auf die für die Navigation der Piloten notwendigen Drehfunkfeuer gemessen werden. Der Radius der sogenannten Anlagenschutzbereiche ist kleiner geworden. Das hat Auswirkungen auf den Hünfeldener Windpark, denn damit könnten sich künftig ...
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Das die Flugsicherung mit den Hünfeldener Anlagen zu tun hat

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) betreibt technische Anlagen, die sie für die sichere Überwachung des Luftverkehrs benötigt. Dazu gehört unter anderem Radar (Ortung) und Funkfeuer (Navigation). Das Funkfeuer in Hünfelden sorgte vor dem Bau der ersten drei Windkraftanlagen des Bürgerwindparks im Kirberger Wald dafür, dass Anlagenstandorte angepasst und sogar auf einen Standort verzichtet werden musste. Anschließend änderten sich die Voraussetzungen.

So funktioniert die Navigation: Piloten nutzen eine Kombination aus Satelliten und verschiedenen terrestrischen, also am Boden befindlichen Anlagen. Bei den Drehfunkfeuern unterscheidet man dann die (herkömmlichen) „CVOR“ und die robustere Bauart „DVOR“ = Doppler-Drehfunkfeuer. Dritte große technische Säule sind die Kommunikationsanlagen, also zum Beispiel Sende- und Empfangseinrichtungen für den Sprechfunk, über den Fluglotsen mit dem Cockpit in Verbindung stehen.

„Wird in der Nähe dieser Anlagen etwas gebaut – gleichgültig ob Hochhaus oder Windrad – dann werden wir darüber informiert. ‚In der Nähe‘ wird vom sogenannten Anlagenschutzbereich definiert und wirklich nur, wenn innerhalb dieses Bereiches etwas gebaut wird, erfahren wir überhaupt davon“, erläutert Ute Otterbein, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. An Genehmigungsverfahren außerhalb dieses Bereichs wird die Deutsche Flugsicherung gar nicht erst beteiligt.

„Beteiligt heißt, wir schauen uns das an und untersuchen, ob von den Gebäuden mögliche Interferenzen oder sogar Störungen für unsere flugsicherungstechnischen Anlagen entstehen könnten. Der Anlagenschutzbereich ist also damit keine grundsätzliche Bauverbotszone. Viele Bürger verstehen das so. Die Anlagenschutzbereiche sind unterschiedlich groß, bei Drehfunkfeuern waren es über viele Jahre hinweg 15 Kilometer in einem Radius um die Anlage. Seit Sommer 2020 arbeiten wir bei den DVOR nach und nach mit dem verkleinerten Bereich von sieben Kilometern.“ Am Ende des Prüfungsverfahrens liefert die DFS die Ergebnisse an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das sie wiederum in das Genehmigungsverfahren eingibt. pp

Rhein-Lahn-Zeitung
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