„Ich begrüße ausdrücklich, dass nunmehr in der Sache – nach dem jahrelangen Verfahren – Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht.“ Mit diesen Worten hat Landrat Peter Enders auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz reagiert, dass die Errichtung von Kleinwindanlagen ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Windenergie ist, auch wenn es nicht der öffentlichen Energieversorgung sondern dem privaten Verbrauch dient.
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Hintergrund des Falls aus dem AK-Land: Die Kläger hatten die Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von vier Kleinwindenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 6,50 Meter auf ihrem Grundstück im Außenbereich beantragt. Diese hatte der Kreis mit der Begründung verweigert, dass es sich nicht um ein Vorhaben handele, das der öffentlichen Versorgung ...
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