Der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter, der ab 1. August 2026 stufenweise wirken wird, bringt erhebliche bauliche Veränderungen an mancher Schule mit sich. Denn: Dann soll nicht nur die ganztägige Betreuung greifen, sondern auch eine Verköstigung an Ort und Stelle ermöglicht werden.
Lesezeit: 1 Minute
Die Verbandsgemeinde Mendig will jetzt die nötigen Schritte gehen, im Verbandsgemeinderat steht das Thema für Mittwoch, 24. April, 19 Uhr, auf der Tagesordnung. Damit die Kommunen mit den Effekten des Gesetzes nicht ganz im Regen stehen, ist eine Förderkulisse aufgebaut worden. Laut einer Förderrichtlinie können Investitionen in den Neu- und ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.