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. . . Millionen für Katrin Krabbe?

Das Münchner Gericht hatte die Rechtswidrigkeit der Verlängerung der Krabbe-Sperre wegen Medikamentenmißbrauchs durch die IAAF um zwei Jahre bestätigt und den Anspruch der Doppel-Weltmeisterin von Tokio 1991 auf Schadensersatz gegenüber der IAAF anerkannt. Der DLV hatte Katrin Krabbe lediglich ein Jahr wegen der Einnahme des rezeptpflichtigen Asthma-Mittels "Spiropent" gesperrt. Das Medikament enthält das zur Kälbermast genutzte und umstrittene Mittel "Clenbuterol".

Fünf Jahre dauert der Hürdenlauf von Katrin Krabbe durch die Instanzen in zwei Doping-Fällen schon an, und ein Ende ist nun noch nicht abzusehen. Die Sperre war bereits am 23. August 1995 abgelaufen, die mitgesperrte Grit Breuer wurde im Vorjahr Hallen- Europameisterin über 400 m und gewann in Atlanta mit der deutschen Staffel nach einem phantastischen Rennen als Schlußläuferin Olympia- Bronze. Katrin Krabbe, verheiratete Zimmermann, dreifache Europameisterin von 1990 in Split noch für die ehemalige DDR und ein Jahr später Weltmeisterin über 100 und 200 m im vereinten deutschen Team, hat nach der Geburt ihres Sohnes Bruno ein sportliches Comeback schon lange aus den Augen verloren. "Ich gebe keine Ruhe und ziehe das durch", sagt die Inhaberin eines Sportartikel- Geschäftes zur Auseinandersetzung mit IAAF und DLV.

Wieder ein Gang durch die Instanzen?

Wie Summerer betonte, hält seine Mandantin an ihrer Revision beim BGH gegen den DLV fest. Das Münchner OLG hatte die Krabbe-Klage gegen den deutschen Verband auf gesamtschuldnerische Mithaftung abgewiesen und die Richtigkeit des Vorgehens durch den DLV bestätigt. Dessen Rechtswart sieht diesem Verfahren gelassen entgegen. "Das dümpelt vor sich hin. Der BGH muß erst entscheiden, ob die Revision angenommen wird. Dann gibt es einen Termin. Da wird noch viel Zeit ins Land gehen", erklärte Prokop.

Durch die Rücknahme der Revision akzeptiert die IAAF zunächst das OLG-Urteil. Ist der Weltverband nicht außergerichtlich vergleichsbereit, geht die Prozeßprozedur von vorn los. Dann muß Katrin Krabbe die Höhe ihrer Schadensersatzsumme vor Gericht in München erstreiten. "Eine Million ist der Mindestschadensersatz. Wir haben der IAAF Gespräche angeboten und sie aufgefordert, Stellung zu nehmen. Davon hängen unsere weiteren Schritte ab. Wir scheuen uns nicht, das durchzuziehen", sagte Summerer. Man freue sich, daß der Weltverband seine Revision zurückgenommen hat: "Der IAAF ist klar geworden, daß ihr Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie hat sich an meiner Mandantin vergriffen."

Berufsfreiheit beeinträchtigt

Ein "gewisses Entgegenkommen" seitens der IAAF leitet Summerer daraus ab, daß die ausstehenden Summen vom Prozeß vor dem IAAF- Schiedsgericht 1992 in London im ersten Krabbe-Fall inzwischen gezahlt worden sind. Im Gegensatz zur IAAF, die bisher davon ausgegangen ist, daß sich eine Schadensersatzsumme schwer nachweisen lasse, ist Summerer optimistisch. "Das müssen nicht 100 Prozent sein. Die Wahrscheinlichkeit ist zu beweisen, und das läßt sich machen." Die Schadensersatzsumme soll sich aus drei Positionen zusammensetzen: Die Kündigung der bestehenden Sponsorenverträge, die Summerer selbst als "wacklig" bezeichnet. Der Neuabschluß von ausgelaufenen Verträgen, wenn nicht die zweijährige zusätzliche IAAF-Sperre zur Ein-Jahres-Suspension des DLV gekommen wären, sowie die entgangenen Start- und Preisgelder.

Prokop und Summerer sehen im nunmehr rechtskräftigen Krabbe- Urteil Nutzen für den gesamten deutschen Sport: "Das Verfahren hatte Präzedenzcharakter, denn es wurde verbindlich festgestellt, daß eine Sperre im Sport über zwei Jahre die durch die Verfassung geschützte Berufsfreiheit beeinträchtigt", urteilte Prokop. Allerdings habe Katrin Krabbe selbst bisher nicht viel davon gehabt außer Prozeßkosten, die sich geschätzt in sechsstelliger Höhe bewegen dürften. Auf der Grundlage des OLG-Urteils hatte der DLV-Rechtsausschuß im Doping-Fall des Langstrecklers Martin Bremer nur eine zweijährige Strafe verhängt. Außerdem will der DLV auf dem nächsten IAAF-Kongreß Ende Juli in Athen den 1995 in Göteborg abgelehnten Antrag auf Verkürzung der Doping-Sperren bei einem Erstvergehen von vier auf zwei Jahre erneut stellen. Peter Juny


Letzte Änderung: 08.04.1997 18:09 von jp