Krankenkasse muss Anlage für Schwerhörige bezahlen
Celle Die gesetzliche Krankenkasse muss hochgradig schwerhörigen Versicherten eine Anlage finanzieren, die Telefonklingeln und Schellen an der Tür in Lichtsignale überträgt.
Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen in einem am Dienstag (19. Mai) veröffentlichten Urteil entschieden. Die Kasse hatte sich zunächst geweigert, die Kosten zu übernehmen, da es sich bei der Anlage nicht um ein technisches Hilfsmittel handele.
Dem widersprach das Gericht (AZ: L1 KR 201/07). In einem weiteren Fall wurde einer gehörlosen Frau zudem eine Gehörlosen-Notrufanlage zugebilligt (AZ: L1 KR 151/08). Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
dpa-infocom
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