|
|
|
||||||||||||||||||
| Ticker Wetter Regionales Foto des Tages Karikatur Kalender Forum Archiv |
Archiviert am
Samstag, 18. September 04 |
||
|
Laptops aus zweiter Hand Düsseldorf - Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
Wer so denkt, kann beim Kauf eines gebrauchten Laptops leicht eine böse Überraschung erleben. Zwar klingen viele Second-Hand-Angebote tatsächlich fast wie ein Geschenk: Notebooks aus zweiter Hand gibt es schon für wenige hundert Euro, und Offerten von Händlern wie auch von Privatleuten finden sich zuhauf. „Ein Notebook aus zweiter Hand sollten Kunden vor dem Kauf gründlich testen”, rät Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Zudem sollten Schnäppchenjäger die Leistungsmerkmale und Herstellerangaben zu den einzelnen Komponenten in einem schriftlichen Kaufvertrag festhalten - damit im Rechner später auch wirklich drin ist, was drauf steht. Wichtig ist dabei der Blick auf das Kleingedruckte: Grundsätzlich gilt beim Kauf von Gebrauchtwaren eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit des Geräts. Allerdings können Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen und Privatleute diese sogar gänzlich ausschließen, so Schröder. Zudem kann ein altersgemäßer Verschleiß wie klemmende Tasten oder defekte Pixelpunkte im Display meist nicht als Mangel beanstandet werden. Ein Gebrauchtmodell lohne sich vor allen Dingen für diejenigen, die den Laptop lediglich für Büroanwendungen benötigen, sagt Markus Mühlberger vom Internet-Versand „Gebrauchtecomputer.de” mit Sitz in Essingen bei Stuttgart. Für Office-Programme reichten schon ein Prozessor mit 400 Megahertz Taktfrequenz und mit einem 128-Megabyte-Arbeitsspeicher. Derartige Modelle seien für 300 Euro zu haben. Besonders viel sparen können Kunden, die leichte Mängel am Gerät in Kauf nehmen. So gibt es etliche Laptop-Schnäppchen mit defektem Akku. Diese Notebooks könne man aber sehr gut als Platz sparenden Heim-PC benutzen, so Mühlberger. Bei älteren Rechnern sollten Kunden prüfen, ob die Hardware noch für aktuelle Software geeignet sei. Für mitverkaufte Software sollten Kunden die Original-Lizenzen der Programme verlangen, um sicherzugehen, dass es sich um Originalversionen und nicht etwa um Raubkopien handelt. Um den Rechner zu testen, können Anwender spezielle Software einsetzen: Mit einem Analyse-Programm lasse sich der PC auf Herz und Nieren testen, ohne dass man ihn aufschrauben muss, erklärt Devid Espenschied aus Berlin, der das Prüfprogramm „PC Analyser” auf seiner Webseite „PCanalyser.de” zum Kauf anbietet. Diese Software listet alle Innereien des Computers auf und gewährt einen Überblick über die technischen Leistungsmerkmale und Hersteller der Komponenten. Es kann sich auszahlen, Notebooks von Markenherstellern zu kaufen: Diese bieten oft einen längeren Support als die Produzenten von No-Name-Ware. Allerdings sollte der Käufer prüfen, ob etwaige Garantie-Verträge der Hersteller auf ihn übergehen oder auf den Erstnutzer beschränkt sind, so Verbraucherschützer Schröder. Hardware-Probleme könnten Anwender mit der Prüf-Software ebenfalls erkennen: Diese zeige etwa doppelt belegte Schnittstellen an, die häufig ein Grund für Probleme seien, erklärt Programmierer Espenschied. Die Schnittstellen könne man zudem mit Teststeckern überprüfen. Sollte der Computer nach dem Kauf dennoch Mängel aufweisen, so kann der Käufer das Gerät nicht sofort zurückgeben und sein Geld zurückfordern: Der Verkäufer hat zunächst das Recht, den Fehler zu beheben. „Während Kunden beim Neukauf in der Praxis häufig ein Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt bekommen, gibt es das bei Gebrauchtwaren in der Regel nicht”, erklärt Verbraucherschützer Schröder. Wer aber im Internet bestelle, habe durch das Fernabsatzrecht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierbei müsse der Verkäufer auch das Kosten für die Rücksendung übernehmen. Bezüglich der Bezahlung sollten Kunden von Angeboten mit Vorkasse Abstand nehmen, rät Schröder. Ihm liegen Beschwerden über Fälle vor, bei denen Händler Geld per Vorkasse verlangten und dann die bezahlte Ware nicht auslieferten. Am sichersten ist die Nutzung von Treuhand-Systemen: Diese zahlen das im Voraus überwiesene Geld erst nach Auslieferung der Ware an den Verkäufer aus. Mustervertrag für den Kauf eines gebrauchten Computers unter: www.hardware-recht.de dpa
http://rhein-zeitung.de/a/comscience/t/rzo87185.html |
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
|
|||||||||||||||||||||||||