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So 06.07.2003
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Neue Pläne zum Abhören von Privatwohnungen:Hausmeister als Helfer beim Lauschangriff?Berlin - Eine Mehrheit der Bundesländer will zukünftig Hausverwalter, Schlüsseldienste oder Schornsteinfeger als Amtshelfer beim großen Lauschangriff einsetzen, um Gespräche in Privatwohnungen leichter abhören zu können. Die Landesjustizministerien hätten sich in einer Umfrage mehrheitlich dafür ausgesprochen, dazu eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Berlin. Das BMJ bezweifele aber, ob das "Heranziehen Dritter" verfassungsgemäß und notwendig sei. Mit Trick Zugang in Wohnungen verschaffen Der Ministeriumssprecher bestätigte mit seinen Aussagen einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus". Dieses beruft sich in seiner neuesten Ausgabe auf den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts und früheren niedersächsischen Justizministers, Christian Pfeiffer. Dieser wolle die technischen Hürden des großen Lauschangriffs senken, dafür aber die rechtlichen erhöhen. Wie das Blatt schreibt, könnten mit der neuen Regelung zukünftig Stadtwerke beispielsweise die Stromzufuhr für Alarmanlagen zeitweise ausschalten, damit Spezialisten ungestört in einer Wohnung Wanzen installieren können. Bisher müssten sich die Beamten komplizierte Legenden ausdenken, um in Wohnungen Verdächtiger zu kommen. So seien für einen Lauschangriff bei allen Mietparteien des Gebäudes Kästchen unter dem Vorwand angebracht worden, den Energieverbrauch zu messen. In einer Wohnung habe sich dahinter eine Abhöreinrichtung verborgen. Bayerns Innenminister fordert verdeckte Video-Überwachung Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach sich unterdessen erneut für eine Ausweitung des großen Lauschangriffs zur verdeckten Video-Überwachung aus. In vielen Fällen lasse sich wortloses Handeln der Täter oder Stimmengewirr nicht zuordnen, sagte Beckstein der "Welt am Sonntag". Vor dem Bundesverfassungsgericht wird derzeit eine Klage gegen die akustische Überwachung von Wohnungen verhandelt. Sie war von mehreren FDP-Politikern angestrengt worden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Generalbundesanwalt Kay Nehm verteidigen das Ermittlungsinstrument als letztes Mittel zur Aufklärung schwerer Straftaten. Die Maßnahme war 1998 nach heftigen Debatten über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und den Schutz der Bürgerrechte eingeführt worden. Dafür musste das Grundgesetz geändert werden. dpa |
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Zuletzt geändert am 6. Juli 2003 15:19 von sab |
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