Lothar Matthäus verlor ProzeßKöln (dpa) - Fußball-Profi Lothar Matthäus vom deutschen Rekordmeister FC Bayern München hat am Kölner Landgericht den Prozeß gegen eine Marketing-Firma verloren, von der er 30á000 Mark Werbe- Honorar verlangt hatte. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil des Landgerichts Köln (Az: 28 O 130/96) hervor. Matthäus sah sein "Recht am eigenen Bild" verletzt, weil die Marketingfirma in Werbe-Anzeigen für Telefonkarten geworben hatte, auf deren Rückseite der ehemalige Kapitän der deutschen Nationalmannschaft abgebildet war.Der 35jährige Matthäus hatte der Marketingfirma zwar gegen ein Honorar von 135á000 Mark gestattet, die Telefonkarte mit seinem Konterfei zu vertreiben, wobei zehn Prozent des Verkaufserlöses der Deutschen Krebshilfe zugute kommen sollten. Damit habe er jedoch nicht gestattet, daß sein Foto zugleich auch in mehreren Anzeigen in Fußballzeitschriften veröffentlicht wird, meinte Bayern Münchens Abwehr- und Mittelfeldakteur. Die Richter der 28. Zivilkammer des Landgericht Köln sahen darin jedoch keine "Verletzung des Rechts am eigenen Bild". Es sei davon auszugehen, so die Richter, daß Matthäus bei der Einwilligung zur Veröffentlichung seines Bildnisses auf der Telefonkarte auch davon ausgehen mußte, daß für diese Karten geworben werde. Denn der Absatz einer Telefonkarte zu einem Preis von 70 Mark, auf der nur Telefon- Einheiten im Gegenwert von sechs Mark waren, sei ohne Werbemaßnahmen "gar nicht möglich", hieß es dazu weiter. Letzte Änderung: 08.04.1997 18:07 von jp |