Werkverträge: Sinnvolles Mittel oder Teufelszeug?

Wer lässt die Funken sprühen: ein Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft oder ein Werkvertragsnehmer? Und werden beide gleich behandelt? Der DGB bezweifelt das, während die Unternehmer die Vorteile der Arbeitsteilung per Werkvertrag herausstreichen.
Wer lässt die Funken sprühen: ein Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft oder ein Werkvertragsnehmer? Und werden beide gleich behandelt? Der DGB bezweifelt das, während die Unternehmer die Vorteile der Arbeitsteilung per Werkvertrag herausstreichen. Foto: Fotolia

Nach der Leiharbeit haben die Gewerkschaften die Werkverträge ins Visier genommen. Der rheinland-pfälzische Arbeitgeberpräsident sagt: Über Arbeitsbedingungen und Bezahlung sagt das Instrument Werkvertrag erst mal gar nichts aus. Der DGB-Chef beklagt, es sei nicht in Ordnung, wenn Aufträge fremdvergeben werden, um den Tarif zu umgehen.

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verspricht sich von ihrem geplanten Gesetz zu Werkverträgen eine abschreckende Wirkung gegen Missbrauch. „Wir wollen Werkverträge nicht verbieten“, sagte sie kürzlich beim Gewerkschaftstag der IG Metall. Auswüchse wie Lohnbetrug, menschenunwürdige Unterbringung oder die Vergabe ganzer Nachtschichten zum Beispiel in Werften zeigten aber, dass sich die Vergabefirmen derzeit noch zu sicher fühlten.

Nahles: „Wir wollen Werkverträge nicht verbieten“

Wichtig seien umfassende Informationsrechte für die Betriebsräte der Stammfirmen, die so auch die Interessen der Werkvertragsbeschäftigten vertreten könnten. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat sie mittlerweile in den Bundestag eingebracht. In einem zweiten Komplex will die Ministerin dann den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verbieten. Eine breite Debatte wünscht sich Nahles in den kommenden Monaten zum Thema moderne Arbeitszeitregelungen.