Pflegekammer: Unnötiger Zwang oder Segen?
Im Dezember 2014 hat der rheinland-pfälzische Landtag einstimmig die Gründung der ersten Landespflegekammer in Deutschland beschlossen. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sprach damals von einem historischen Moment.
Die geplante Pflegekammer soll mit einer Pflichtmitgliedschaft und einem niedrigen Monatsbeitrag für alle mehr als 40.000 Pflegefachkräfte im Land Ansprechpartner sein, hieß es nach dem Beschluss. Anfang Januar 2015 benannte Bätzing-Lichtenthäler 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter für den Gründungsausschuss der Kammer, wenige Tage später wurde die Geschäftsstelle eröffnet. Beide sollen dafür sorgen, dass die Kammer 2016 ihre Arbeit aufnehmen kann. Hierzu findet im Dezember dieses Jahres die Wahl der Vertreterversammlung der Kammer statt, an der sich alle Mitglieder beteiligen und als Kandidaten aufstellen lassen können. Laut Markus Mai, Vorsitzender des Gründungsausschusses, gibt es bereits jetzt Signale für mehr als 10 bis 15 Listen, die Kandidaten für die Wahl aufstellen. Darunter befindet sich vermutlich auch eine eigene Liste von Auszubildenden, heißt es.
Am 25. Januar 2016 soll die 81-köpfige Vertreterversammlung der Landespflegekammer erstmals tagen. Auf der Internetseite der Kammer heißt es dazu: „Das bedeutet, die Pflege entscheidet selbst über die Arbeit der Kammer, die Festlegung von Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsstandards, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und alle grundsätzlichen Fragen rund um die professionelle Versorgung durch Pflegefachkräfte.“
ck