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Haupt- und Gesellschafterversammlungen in Zeiten von COVID-19

Von Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt

- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft -

Lesezeit: 1 Minute
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Nachdem das Gesetzgebungsverfahren mit dem zustimmenden Beschluss des Bundesrates vom 27. März 2020 und der anschließend erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19Pandemie im Zivil-. Insolvenz- und Strafverfahrensrecht im Bundesgesetzblatt abgeschlossen wurde, sind die im Gesetz enthaltenen Regelungen nunmehr in Kraft und können bei der Durchführung von (Gesellschafter-)Versammlungen im Jahr 2020 genutzt werden.

Das Gesetz, das unter dem Eindruck der erheblichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen wurde, erkennt hierbei die Notwendigkeit an, alternative Durchführungsmöglichkeiten für die aufgrund der jeweils geltenden länder- und ortsspezifischen Verordnungen untersagten Präsenzversammlungen zu schaffen, um gesellschaftsrechtlich erforderliche Beschlussfassungen zu ermöglichen und sicherzustellen.

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